AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Martins Mobildisco / Martin Wege
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Martin Wege (Martins Mobildisco – im Folgenden „Anbieter“ genannt) und seinen Auftraggebern.
2. Vertrag
Alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern entstehen durch Annahme eines angeforderten Angebotes oder durch Vertrag. Die Annahme eines Angebotes oder der Abschluss eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Um Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zu werden, müssen vorab getroffene mündliche Absprachen schriftlich bestätigt werden.
3. Angebot
Alle Angebote des Anbieters sind für vier Wochen, maximal aber bis einer Woche vor Veranstaltungstermin gültig.
4. Unverbindliche Reservierung
Eine für den Auftraggeber unverbindliche Registrierung kann nur bis acht Wochen vor Veranstaltungstermin erfolgen. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
5. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden in diesem Falle Stornokosten wie folgt berechnet:
Stornierung durch den Veranstalter:
bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 25% der Grundgage
bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Grundgage
bis 1 Woche vor der Veranstaltung 75% der Grundgage
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 80% der Grundgage
am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Grundgage
Die Grundgage umfasst alle vereinbarten Einzelbeträge für Dienstleistungen und Miete exklusive Anfahrtskosten.
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, kann durch den Anbieter ganz oder teilweise auf die Stornogebühren verzichtet werden.
Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod oder andere wichtige Gründe.
In diesem Falle wird durch den Anbieter Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Eventuell anfallende Mehrkosten (höhere Gage / Anfahrtskosten) trägt der Auftragnehmer. Rücktritt vom Vertrag bzw. der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
6. Preise
Alle Preise des Anbieters verstehen sich in Euro und enthalten die jeweils bei Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen ausschließlich die vorab vereinbarten Leistungen zur Anrechnung.
7. Auftrittsdauer
Der Zeitpunkt für den Aufbau der Anlage sowie den eigentlichen Beginn der Veranstaltung werden im Vorfeld schriftlich festgelegt (Angebot/Vertrag). Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich und wird analog zum ursprünglichen Angebot/Vertrag berechnet, ggf. kommt hierbei die „Flatrate-Regelung“ des Anbieters zur Anwendung.
8. Technische Voraussetzung /Anforderungen
Je nach gebuchtem Equipment erhält der Auftraggeber im Vorfeld eine Aufstellung der technischen und räumlichen Voraussetzungen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Gestellung der ausgewiesenen Stellfläche sowie aller Anschlüsse.
9. Gema
Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (www.gema.de) und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.
10. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Anbieter verursacht wurde. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Anbieters, die vor, während oder nach einer Veranstaltung durch Gäste oder Mitarbeiter des Auftraggebers verursacht werden, haftet dieser in voller Höhe. Sofern der Anbieter durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
11. Gage
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das schriftlich vereinbarte Entgelt nach erbrachter Dienstleistung in der vorher vereinbarten Form zu zahlen. Bei Nichtzahlung (ganz oder teilweise) zum vereinbarten Zeitpunkt gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf (§ 286 BGB).
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
13. Gerichtstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
AGB • Martins Mobildisco / Martin Wege • Stand Februar 2018